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Ratgeber

Fake-Shops und unseriöse Anbieter erkennen: 9 Prüfpunkte vor dem Klick

Stand: 05. August 2026 · Redaktion Gesundheitscheck Buchen

Die meisten Beschwerden über Nahrungsergänzung aus dem Internet drehen sich nicht um die Wirkung, sondern um den Bestellvorgang. Diese neun Punkte lassen sich in zwei Minuten prüfen.

Wer nach einem Mittel aus der Werbung sucht, landet fast immer zuerst auf einer Seite, die genau für diesen Moment gebaut wurde. Sie ist optisch sauber, sie zeigt Bewertungen, sie zeigt einen Rabatt, und sie hat einen Zähler, der abläuft. Die Frage ist nicht, ob die Seite gut aussieht. Die Frage ist, wer dahintersteht.

1. Impressum: gibt es eine ladungsfähige Anschrift?

Jede geschäftsmäßige Website in Deutschland braucht ein Impressum mit Namen, Anschrift und schneller Kontaktmöglichkeit. Prüfen Sie nicht nur, ob ein Impressum existiert, sondern ob dort ein Unternehmen mit einer echten Adresse steht. Fehlt die Hausnummer, steht dort nur eine Briefkastenfirma außerhalb der EU oder eine reine E-Mail-Adresse, haben Sie im Streitfall niemanden, an den Sie sich wenden können.

2. Wo ist der Sitz des Verkäufers?

Ein Sitz außerhalb der EU bedeutet nicht automatisch Betrug, aber er verändert Ihre Lage erheblich: Sie können deutsches Verbraucherrecht faktisch kaum durchsetzen, Rücksendungen sind teuer, und der Zoll kann zusätzliche Kosten verlangen. Diese Information steht selten im Bestellprozess, aber fast immer im Impressum oder in den AGB.

3. Zahlungsarten: gibt es einen Rückweg?

Seriöse Shops bieten mindestens eine Zahlungsart mit Käuferschutz an. Wenn ausschließlich Vorkasse, Überweisung oder Krypto angeboten wird, ist das ein deutliches Warnzeichen. Umgekehrt gilt: Kreditkarte und PayPal geben Ihnen ein Rückholverfahren an die Hand, das Sie im Zweifel wirklich nutzen können.

4. Der Countdown und die Verknappung

Ein Zähler, der angeblich zeigt, wie lange der Rabatt noch gilt, läuft in aller Regel bei jedem Seitenaufruf neu an. Dasselbe gilt für „nur noch 3 auf Lager“. Diese Elemente haben eine einzige Aufgabe: Sie sollen verhindern, dass Sie das Impressum lesen. Wenn Sie einen Countdown sehen, ist das der Moment, in dem Sie sich Zeit nehmen sollten.

5. Das Abo im Kleingedruckten

Das häufigste konkrete Problem in diesem Marktsegment ist nicht die einmalige Bestellung, sondern der Folgeauftrag. Typisch sind ein voreingestellter Mehrfachkauf, eine vorausgewählte Checkbox für regelmäßige Lieferungen oder ein „Testpaket“, aus dem nach 14 Tagen ein Vertrag wird. Lesen Sie den letzten Bestellschritt Zeile für Zeile und achten Sie auf jede vorausgewählte Option.

6. Bewertungen ohne Herkunft

Seit der Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie müssen Anbieter offenlegen, ob und wie sie sicherstellen, dass Bewertungen von echten Käufern stammen. Fehlt diese Angabe komplett, ist das nicht nur ein schlechtes Zeichen, sondern ein Rechtsverstoß. Fotos von lächelnden Menschen mit Vornamen und Altersangabe sind kein Nachweis.

7. Heilversprechen

Nahrungsergänzungsmittel dürfen in der EU nicht mit der Behandlung, Linderung oder Heilung von Krankheiten beworben werden. Wenn eine Seite verspricht, ein Produkt senke den Blutzucker, beseitige Nagelpilz oder ersetze eine Abnehmspritze, verstößt sie gegen geltendes Recht. Ein Anbieter, der das in Kauf nimmt, hält sich erfahrungsgemäß auch beim Rest nicht zurück.

8. Angebliche Fernsehauftritte und Prominente

Anzeigen, die mit „Die Höhle der Löwen“, mit bekannten Ärzten oder mit Prominenten arbeiten, sind in diesem Marktsegment fast durchgängig gefälscht. Die Produktionsfirma der Sendung und mehrere betroffene Personen weisen seit Jahren öffentlich darauf hin. Ein einfacher Test: Suchen Sie den Produktnamen zusammen mit dem Namen der Sendung auf einer Nachrichtenseite. Gäbe es den Deal, gäbe es eine Meldung.

9. Der Preis, der sich ändert

Wenn der Preis im Warenkorb ein anderer ist als auf der Produktseite, wenn Versandkosten erst nach der Adresseingabe auftauchen oder wenn eine Bearbeitungsgebühr dazukommt, brechen Sie ab. Das ist kein Versehen, sondern Methode.

Wenn es schon passiert ist

Handeln Sie schnell und dokumentieren Sie alles: Screenshot der Bestellseite, Bestellbestätigung, Kontoauszug. Widerrufen Sie schriftlich, setzen Sie eine Frist, und leiten Sie parallel das Rückholverfahren bei Ihrem Zahlungsdienstleister ein. Wie das im Einzelnen abläuft und welche Fristen gelten, steht in unserem Ratgeber Geld zurück nach dem Kauf.

Welche konkreten Produkte uns immer wieder in diesem Muster begegnen, sehen Sie in der Übersicht aller Produkt-Checks.

Häufige Fragen

Ich habe schon bezahlt. Ist das Geld weg?

Nicht zwangsläufig. Bei Kreditkarte und PayPal gibt es Rückholverfahren mit Fristen, bei Lastschrift können Sie acht Wochen lang widersprechen. Wichtig ist, sofort zu handeln und nicht auf eine Antwort des Anbieters zu warten.

Reicht ein Impressum als Seriositätsnachweis?

Nein. Entscheidend ist, ob die Angaben stimmen und ob es eine ladungsfähige Anschrift in der EU gibt. Ein Postfach auf einer Insel ist kein Ansprechpartner.

Sind Bewertungen unter dem Produkt verlässlich?

Auf der Seite des Anbieters selbst nur, wenn erkennbar ist, wie sie erhoben wurden. Bewertungen ohne Herkunftsangabe sind rechtlich seit 2022 sogar unzulässig, wenn nicht offengelegt wird, ob geprüft wurde, dass sie von echten Käufern stammen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Verbraucherzentrale, Informationen zu Fake-Shops und Abo-Fallen
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Regelungen zu Verbraucherbewertungen
  • Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 312g, 355 (Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen)

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